Allgemeine
Geschäftsbedingungen
und Datenschutz

Termine vereinbaren

  • Der Ersttermin ist telefonisch, per SMS oder per Mail zu vereinbaren.
  • Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten.
  • Bei Hausbesuchen kann es aufgrund aktueller Verkehrssituationen oder anderer Gründe zu Verspätungen von bis zu 20 Minuten kommen.

Termine absagen

  • Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen.
  • Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt.
  • Diese Kosten werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.

Ärztliche Verordnung

  • Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung/Zuweisung erforderlich.
  • Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen.
  • Der Patient ist verpflichtet, wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies dem zuständigen Physiotherapeuten sofort mitzuteilen.

Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung

  • Ärztliche Verordnung zur Physiotherapie holen.
  • Bewilligung der Verordnung durch die Krankenkasse vor Therapiebeginn durch den chefärztlichen Dienst (kann nach Bezahlung der Rechnung bei der jeweiligen Kasse zur Rückvergütung eingereicht werden).
  • Rechnung, bewilligte Verordnung/Originalzuweisung sowie den Nachweis der erfolgten Zahlung (z. B. Kontoauszug) bei der Kasse einreichen.
  • Rückerstattung des Kassentarifs auf Ihr Konto (entsprechende Zusatzversicherungen übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag).

Verrechnung

  • Die Behandlungskosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer, benötigtem Material, evtl. Anfahrtskosten und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
  • Anfallende Kosten sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
  • Bevorzugte Zahlungsmethoden:
    • Banküberweisung am Ende der Behandlungsserie.
    • Barzahlung am Ende der Behandlungsserie oder in Teilbeträgen möglich – bitte um Bekanntgabe.
  • Bei Zahlungsverzug durch Patienten werden – nach Zahlungserinnerung und 1. Mahnung – Mahnspesen gemäß der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr verrechnet.

    Dokumentation – Datenschutz & DSGVO

    • Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren.
      • Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
    • Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert.
    • Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen laut § 11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der Physiotherapeut mit dem Patienten darüber beraten.
    • Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt, eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
    • Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

      Allgemeines

      • Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen im Positiven wie auch als Erstreaktion auftreten. Der Patient ist verpflichtet, den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.
      • Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Klagenfurt vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.
      • Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
      • Die Verwendung der gewohnten männlichen Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen impliziert keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.